Wer zahlt das Unfallgutachten?

Haben Sie einen Unfall gehabt werden Sie in erster Linie erst einmal froh darüber sein, wenn Ihnen und Ihren eventuellen Mitfahrern nichts passiert ist. Frust kann allerdings aufkommen, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben und trotzdem auf Ihren Kosten sitzen bleiben.

Soweit sollte es nicht kommen. Ist der Unfallhergang nicht zu hundert Prozent rekonstruierbar und es kann nicht auf Anhieb festgestellt werden wer die Schuld trägt, sollten Sie ein Schadengutachten von einem Sachverständigen erstellen lassen. Der Gutachter ist also nicht nur dafür zuständig die Schadenhöhe an Ihrem Fahrzeug festzustellen, sondern auch für die Unfallrekonstruktion, die Beweissicherung und die Schadenfeststellung nach dem Unfall. Im Streitfall kann dies sehr wichtig für die Versicherung sein. Der Nachteil an solch einem Gutachten: Es kann für Sie richtig teuer werden.

Wer muss den Gutachter bezahlen?

Der Bundesgerichtshof sagt dazu, dass die Kosten für einen Gutachter zum Unfall dazugehören und diese von dem Unfallverursacher zu tragen sind. Übernommen werden die Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Ein Recht auf einen Gutachter haben Sie übrigens auch, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen eigenen beauftragt hat. 

 

Leider möchten die meisten Gutachter nach vollbrachter Arbeit aber bereits die Kosten ersetzt haben, so dass Sie diese vorstrecken müssten. Dies können Sie allerdings meist mit einer Sicherungs-Abtretungserklärung umgehen. Durch diese Erklärung werden die Kosten sofort von der Versicherung übernommen. 

 

Ist es nur zu einem Bagatellschaden in Höhe von bis zu 750 Euro gekommen, kann die Versicherung sich weigern den Gutachter zu bezahlen. Voraussetzung ist, dass Sie als Laie bereits erkennen können, dass der Schaden die Grenze nicht überschreiten wird. Ist es klar erkennbar, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt, benötigen Sie keinen Sachverständigen. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ist vollkommen ausreichend. 

Und was ist bei einem Kaskoschaden?

Ist es zu einem Kaskoschaden gekommen, sollten Sie vorab mit der Versicherung abklären, ob diese die Kosten für einen Gutachter übernehmen. Ist der Schaden groß, sollten Sie darauf bestehen. Denn nur so ist es möglich alle Details der Schäden zu erkennen und zu begutachten. Nur so können diese in vollem Umfang erfasst werden. 

 

Bei der Beauftragung des Gutachters sollten Sie Vorsicht walten lassen. Meist wird Ihnen die Versicherungsgesellschaft jemanden vorschlagen. Dieser arbeitet aber auch im Sinne der Gesellschaft und kümmert sich um deren Anliegen. Um Ihre Belange so gut wie möglich zu vertreten, sollten Sie einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Diese finden Sie in den Gelben Seiten oder im Internet. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Interessen auch wirklich vertreten werden.