Es kommt immer wieder vor, dass Sie von einer Vertragswerkstatt, wenn es um die Garantie Ihres Autos geht, bewusst falsch informiert werden. Ihnen wird immer wieder der Eindruck vermittelt, dass Sie die Garantie nur dann aufrecht halten können, wenn Sie für Inspektionen oder Reparaturen auch die Vertragswerkstatt aufsuchen. Wir erklären Ihnen, worauf Sie wirklich achten müssen.
Auch auf Aufklebern in Serviceheften oder bei Gesprächen mit Mitarbeitern der Autohäuser werden Sie nicht immer richtig beraten. Hier wird Ihnen suggeriert, dass wenn Sie für eine erforderliche Reparatur nicht die Vertragswerkstatt aufsuchen, Sie die Kulanz- und Garantieansprüche verlieren. Daran werden Sie erinnert wenn Sie Ihren Neuwagen abholen und zusätzlich noch einmal gewarnt.
Nicht zulässig
Hiermit verstoßen die Händler allerdings gegen geltendes Recht. Die aktuelle Kfz-GVO mit der Nummer 461/2010 kümmert sich um einen fairen Wettbewerb zwischen freien Werkstätten und Vertragswerkstätten. Hier wird festgehalten, dass es den Herstellern und Händlern nicht erlaubt ist die Garantieansprüche an eine bestimmte Werkstatt zu knüpfen. Machen diese doch davon Gebrauch, betreiben diese einen unlauteren Wettbewerb. Denn es spielt keine Rolle ob Sie sich ein neues oder gebrauchtes Auto kaufen, Sie haben immer die freie Werkstattwahl. Sie sollten aber beachten, dass die Leistung der Garantie auch dem Garantiegeber obliegt.
Wichtig für Sie ist also, egal was Sie an Ihrem Auto machen lassen, Sie haben die freie Werkstattwahl. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um eine Unfallreparatur, Wagenpflege, Inspektion oder um eine Verschleißreparatur handelt. Sie können bereits ab dem ersten Tag eine freie Werkstatt aufsuchen ohne die Garantie zu verlieren. Dies gilt laut EU Recht nicht nur für Neuwagengarantien, sondern auch für eventuelle Anschlussgarantien der Hersteller. Haben Sie beim Kauf eines gebrauchten Autos eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, ist dieses Gesetz ebenfalls gültig und Sie können wählen.
Mit den bewusst falschen Aussagen möchten man Sie an eine Vertragswerkstatt binden. Lassen Sie sich von solch falschen Informationen nicht in die Irre treiben. Sie haben eine Werkstatt der Sie bereits seit Jahren vertrauen? Nutzen Sie diese weiter. Denn der Vorteil für Sie: Die Reparaturen oder Inspektionen können weiterhin günstig durchgeführt werden. Und die Kompetenz kann man den Mitarbeitern sicherlich nicht absprechen. Ein weiterer Vorteil für die meisten Kunden einer freien Werkstatt: Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.
Müssen Teile ausgetauscht werden, können hier genauso Originalteile wie in einer Vertragswerkstatt verwendet werden. Ein fachgerechter Einbau wird Ihnen ebenso garantiert. Zu verlieren haben Sie also nichts.